Mehr Infos

ⓘ Hinweise zur Produktauswahl, Finanzierung & Bewertung

Matratze zurückschicken: Müssen Online-Shops eine bereits ausgepackte Matratzen zurücknehmen?

Matratze ohne Folie zurückschicken? Wie Ihr Rückgaberecht aus? Wie viele Tage dürfen Sie probeliegen?E-Commerce und Online-Shopping haben mittlerweile so gut wie alle Bereiche unseres Lebens erreicht. Ansprechende und vor allem auch preiswerte Angebote findet man für nahezu jedes Produkt im Internet. Auch Möbel, Betten und Matratzen werden immer häufiger online bestellt. Hat man sich für ein Modell entschieden, wartet man sehnsüchtig auf die bequeme Zustellung, die bei Möbeln oft sogar eine Montage vor Ort beinhaltet. Leider ist bei einer Online-Bestellung probeliegen nicht möglich. Somit findet der erste Kontakt mit der neuen Matratze erst nach Ankunft der Ware zuhause statt.

Doch wie verhält man sich richtig, wenn die neue Matratze nicht den eigenen Ansprüchen und Vorstellungen entspricht oder schlicht unbequem ist? Ist es möglich, Matratzen umzutauschen, auch wenn man sie bereits ausgepackt hat?

Wir haben uns bereits an eine Kultur des Probierens, Tastens und Zurückschickens gewöhnt. Schuhe und Kleidung kaufen viele Menschen in mehreren Größen, probieren sie zuhause an und schicken die nicht-passende Ware wieder zurück. Doch wie sieht es bei Matratzen aus? Wie lange kann man auf einer Matratze probeliegen und in welchem Zustand kann der Käufer auf einer Retoure bestehen? Über diese Frage gab es bereits juristische Streitigkeiten und ein wegweisendes Urteil:

Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) Karlsruhe

Da die Frage, ob man eine solche Matratze umtauschen darf, dem BGH zu komplex war, wendete sich dieser an den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Dieser sprach sein Urteil im März 2019, welches der BGH in Karlsruhe übernahm. Die Entscheidung fiel zu Gunsten des Verbrauchers aus:

» Mehr Informationen

Wer eine Matratze im Internet kauft und die vorhandene Schutzfolie entfernt, der hat dennoch das Recht diese innerhalb einer Frist von 14 Tagen umzutauschen. Der Kunde muss nicht mal Gründe für den gewünschten Umtausch angeben.

Doch warum hat der Bundesgerichtshof so entschieden? Der Beweggrund lag darin, dass für Matratzen nichts anderes gelte als für Kleidungsstücke, welche man online kaufen und zurückschicken kann. Diese werden ebenfalls erstmalig zuhause anprobiert und haben dann Kontakt zum Körper. Gleiches gilt für Schuhe. Ein Hygieneproblem kann also nicht als Argument gelten, sofern die Ware nach Körperkontakt immer noch in einem absolut neuwertigen Zustand ist.

Verbraucherfreundliche Regelung: Eine Matratze kann ohne Folie zurückgeschickt werden. Online Händler müssen in der Lage sein, die Matratze zu reinigen und neu zu folieren.

Verbraucherfreundliche Regelung: Eine Matratze kann ohne Folie zurückgeschickt werden. Online Händler müssen in der Lage sein, die Matratze zu reinigen und falls nötig auch neu zu folieren.

Auch Staub, Haare oder sogar kleinere (nicht-hartnäckige) Flecken sollten kein Problem darstellen. Der BGH ist der Meinung, dass jeder Händler, welcher Matratzen verkauft, auch in der Lage sein muss, zurückgeschickte Produkte professionell zu reinigen. Nach der Reinigung besteht immer noch die Möglichkeit, die Matratze weiterzuverkaufen.

Folie entfernen erlaubt?

Unser Tipp: Um Ärger zu vermeiden, sollten Sie sich nicht unbedingt auf das Urteil verlassen. Lesen Sie lieber die Bedingungen des Online Shops, insbesondere zur Rücksendung, vor dem Kauf genau durch. Sie werden teilweise erstaunt sein. Viele seriöse und gute Händler bieten Ihren Kunden nämlich einen weit größeren Spielraum als es der Gesetzgeber verlangt. Der Shop von AM Qualitätsmatratzen erlaubt beispielsweise 100 Nächte zum Probeliegen, sogar wenn Sie eine hochwertige Premium Matratze mit 1000 Federn und 7 Zonen kaufen. Der Händler gibt sich selbstbewusst und äußerst kundenorientiert:

» Mehr Informationen

Sie können „unsere Produkte 100 Nächte risikolos zu testen. Sollten Sie wider Erwarten nicht zufrieden sein, können Sie sie kostenlos zurückschicken – bei voller Erstattung des Kaufpreises.
Ohne Wenn und Aber!“.

Auch auf die Verpackung geht der Shop im FAQ-Bereich ein. Darin heißt es:

Frage: Darf ich zum Probeschlafen die Folie entfernen?

Antwort:

Kein Problem, Sie können die Folie zum Probeschlafen gerne entfernen. Bitte bewahren Sie diese auf, damit Sie die Matratze für eine eventuelle Rücksendung wieder verpacken können.

Worum ging es genau im Urteil des BGH?

Ein Privatkäufer bestellte im Jahr 2014 eine neue Matratze im Internet. Diese war bei Erhalt mit einer Schutzfolie versehen, welche der Käufer entfernte. Jedoch stellte er einige Tage später fest, dass dieses Modell keinesfalls seinen Vorstellungen entsprach. Er bat den Verkäufer die Matratze abholen zu lassen. Der Online-Händler reagierte auf diese Aufforderung jedoch nicht und kam dieser somit nicht nach. Somit entschied sich der Verbraucher dafür die Matratze vorab auf eigene Kosten an den Händler zurückzusenden. Die Ausgaben für die Rücksendung stellte dieser dem Verkäufer in Rechnung. Zudem forderte der Kunde die Rückerstattung des Kaufpreises der Matratze. Der Händler berief sich jedoch auf das Widerrufsrecht von 14 Tagen, welches der Verbraucher nicht eingehalten haben soll.

» Mehr Informationen

Des Weiteren teilte der Händler mit, dass es sich bei dem Artikel um ein hygienisch einwandfreies Produkt gehandelt habe. Dieses könnte aus Gründen des Gesundheitsschutzes nach Entfernung der Schutzfolie nicht weiterverkauft werden.

Der Käufer klagte den Kaufpreis beim Bundesgerichtshof ein und in den Vorinstanzen erhielt der Online-Händler Recht. Die Klage des Verbrauchers war erfolglos. Doch der Besteller gab nicht auf, da er sich seiner Meinung nach im Recht befand und ging in Berufung. Daraufhin wendete sich der BGH an den EuGH, welcher seine Entscheidung zugunsten des Verbrauchers traf. Der BGH teilte nun die Meinung des EuGH und schloss sich diesem im Wiederaufnahmeverfahren an.

Vor- und Nachteile beim Kauf von Matratzen im Internet

  • oftmals preiswerter als bei einem Fachhändler vor Ort
  • Lieferung bis ins Haus
  • Umtausch trotz Entfernung der Schutzfolie gegeben
  • kein direkter Händler-Kontakt möglich
  • kein Ausprobieren der Matratze vor dem Kauf möglich

Wann kann der Online-Händler die Rückgabe verweigern?

Selbstverständlich sollte jedem Verbraucher klar sein, dass der Händler keinesfalls immer verpflichtet ist eine Matratze zurückzunehmen. Ein Verkäufer freut sich, wenn er den Artikel original verpackt zurückerhält, jedoch ist dies nicht zwingend erforderlich. Allerdings sollte man bei Umtausch stets auf die Widerrufsfrist achten. Der Widerruf sollte im besten Fall innerhalb von 14 Tagen stattfinden. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass die Matratze in einwandfreiem Zustand ist. Gebrauchsspuren in Form von Flecken oder sogar Rissen muss der Verkäufer nicht hinnehmen. Ebenfalls ist darauf zu achten, dass für die Rücksendekosten nicht immer der Händler aufkommt, dies gilt es in den AGB des jeweiligen Verkäufers nachzulesen. Jedoch kann man in den meisten Fällen davon ausgehen, dass Online-Händler die Rücksendekosten ab einem Wert von 40,00 Euro übernehmen.

» Mehr Informationen

Unser Tipp: Einige Verkäufer gewähren ihren Kunden eine sogenannte Probeschlafgarantie, welche unterschiedlich ausfallen kann. In der Regel handelt es sich um 100 Tage. Dies gilt es jedoch vor dem Kauf bei dem Händler zu erfragen. Hier spielt die Serviceleistung des Händlers eine große Rolle.

Fazit

Wer seine Matratze im Internet kauft und diese nach Entfernung der Schutzfolie an den Händler zurückgeben möchte, der kann dies ohne Angabe von Gründen machen. Ein Rückversand sollte innerhalb von 14 Tagen stattfinden. Hier gilt das Gleiche wie bei Bestellungen von Kleidungsstücken online. Dies hat der BGH Karlsruhe in einem Gerichtsurteil im März 2019 entschieden. Jedoch gibt es Ausnahmen, wenn man die Rückgabefrist erheblich überschreitet und wenn die Matratze beschädigt ist. In einem solchen Fall muss der Händler den Artikel nicht zurücknehmen.

» Mehr Informationen

Relevante Beiträge und Empfehlungen:

Bitte bewerten Sie diesen Artikel:

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (28 Bewertungen, Durchschnitt: 4,60 von 5)
Matratze zurückschicken: Müssen Online-Shops eine bereits ausgepackte Matratzen zurücknehmen?
Loading...

Kommentar veröffentlichen